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Parteienverkehr:
MO-FR 8-12 Uhr
Hier sehen Sie das Wappen der Gemeinde Feistritz / Knittelfeld
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Welche Unterlagen für welches Dokument?

Geburtsurkunde

Meldezettel der Mutter

Heiratsurkunde der Eltern des Kindes

Staatsbürgerschaftsnachweis

a) bei außerehelichen Kindern: der Mutter

b) bei ehelichen Kindern: des Vaters

Bargeld: € 8,60

Zuständiges Amt: Standesamt des Geburtsortes

 

Staatsbürgerschaftsnachweis

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis

a) bei außerehelichen Kindern: der Mutter

b) bei ehelichen Kindern: des Vaters

Standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern

Bargeld: € 43,30

Zuständiges Amt: Staatsbürgerschafts-Verband St. Marein (Gemeinde)

 HINWEIS!  Wir empfehlen im Gemeindeamt St. Marein unter der Telefonnummer 03515/4232 wegen Mitbringen der erforderlichen Unterlagen rückzufragen!

 

 

Eheschließung

Beglaubigte Geburtenbuchabschrift von beiden Brautleuten

Staatsbürgerschaftsnachweis von beiden Brautleuten

Standesamtliche Heiratsurkunden der Eltern von beiden Brautleuten

Geburtsurkunden bereits vorhandener gemeinsamer Kinder

ev. Scheidungsurteil - mit Rechtskraftsklausel versehen

Meldezettel beider Brautleute

Bargeld: ca. € 55,-- (excl. Barauslagen d.Standesamtes)

ACHTUNG! Vorherige Terminvereinbarung wegen Trauungstermin und Aufgebot ungedingt notwendig!

Zuständiges Amt: Standesamt

 

Reisepass

Antragsformular

Meldezettel

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis

1 Foto

alter Reisepass (falls vorhanden)

Bargeld: € 69,--

Zuständiges Amt: Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld

 

Personalausweis

Sämtliche Dokumente wie für Reisepass

Bargeld: € 56,--

Zuständiges Amt: Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld

 

Polizeiliches Führungszeugnis

(Strafregisterbescheinigung)

Stempelgebühren: 2 x € 14,30,--

Bargeld: €2,10 -

Zuständiges Amt: Gemeindeamt

Bei Vorlage der Strafregisterbescheinigung für einen bestimmten Dienstgeber entfällt die Stempelgebühr von € 14,30,--. 

 

Sterbeurkunde

Geburtsurkunde oder Taufschein

Staatsbürgerschaftsnachweis

Heiratsurkunde

Totenbeschauprotokoll des Distriktsarztes

Bargeld: € 8,60

Zuständiges Amt: Standesamt des Sterbeortes